Bei uns könnt ihr den Führerschein mit 17 machen, also am Begleiteten Fahren teilnehmen. Um den Führerschein mit 17 machen zu können müssen einige Vorraussetzungen erfüllt werden:
- Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
- Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
- Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
- Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben
- Die Begleitperson muss amtlich eingetragen sein und muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden (spontan kann sich kein Erwachsener mit einem Fahranfänger ins Auto setzen)
- Es können max. fünf Begleitpersonen angegeben werden.
- Die Bescheinigung zum Begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden, da es sich hier um eine nationale Sonderregelung handelt. Spätestens vor der
Grenze der Bundesrepublik Deutschland muss ein Fahrerwechsel erfolgen. Die einzige Ausnahme gibt es in Österreich. Dort darf man mit dem deutschen B 17-Führerschein in Begleitung fahren. Gleiches
gilt umgekehrt auch in Deutschland mit der österreichischen L 17-Fahrerlaubnis.
- Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger). Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
- Für Fahrer und Beifahrer gelten die bekannten Vorschriften über berauschende Mittel: Drogenfrei fahren!